DRV / Länderrat
Der Länderrat besteht aus den Vorsitzenden der Landes-Ruderverbände (LRV) des DRV.
Neben dem Rudertag, dem Präsidium und dem Vorstand nach § 26 BGB, ist der Länderrat ein Organ des Verbands (Grundgesetz 2009, § 12).
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Aufgaben und Zielen des Länderrats sowie die Geschäftsordnung des Länderrats des Deutschen Ruderverbandes.
Informationen
Mitglieder des Länderrates
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